Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Campingplatz Willam

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Campingplatz Willam

 


Allgemeines:


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Willam. Mit der Anmeldung bzw. Buchung erklärt sich der Gast mit den AGBs und der derzeitig gültigen Preisliste einverstanden. Gleichfalls übernimmt er damit auch die Haftung für die ihn begleitenden oder besuchenden Personen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Campingplatz Bestandteil des Vertrages.

Der Campinggast ist verpflichtet Besucher an der Rezeption vor Eintritt in den Campingplatz anzumelden. Er hat dafür zu sorgen, dass das Entgelt laut gültiger Preisliste an der Rezeption entrichtet wird.

Die Unter- oder Weitervermietung von Stellplätzen und Mietunterkünften sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.

Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Übertragung der Erziehungsberechtigung ist nur in Absprache mit der Rezeption möglich.

Den Anweisungen des Verwaltungspersonals insbesondere hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Zur Sicherheit muss Ihr Wohnwagen von allen Seiten zugänglich sein. Die Platzaufbauten dürfen nicht bis zur Platzgrenze reichen! Mindestabstand 30 – 40 cm zu den Stellplatzgrenzen.

Der Campingplatzbetreiber behält sich bei Zuwiderhandlung das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern bzw. Gäste oder Besucher vom Platz zu verweisen. Der Campingplatzbetreiber übt das Hausrecht aus.

Auf dem Campingplatz gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Schritttempo – Kinder haben Vorfahrt!

Öffnungszeiten der Schranke 7 – 22 Uhr. Nachtruhe 22 – 7 Uhr. Keine Ein- und Ausfahrt möglich.

Es ist ein Fahrzeug am Platz gestattet. Die Zufahrt erfolgt über eine Kennzeichenerkennung Es können mehrere Kennzeichen angegeben werden. In Ausnahmefällen sowie für Motorräder wird die Willam CampCard ausgegeben. Für diese wird ein Pfand in Höhe von 20€ erhoben. Die Karte ist spätestens beim Check-Out abzugeben.

Alle mit Gas betriebenen Geräte dürfen nur nach gesetzlich vorgeschriebener Prüfung und nur für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Ein Prüfprotokoll muss vorliegen.

Die Stromeinspeisung in unser Stromnetz ist nicht zulässig. Das Laden von E-Autos ist nicht gestattet.

Mülltrennung: Papier, Glas, Bio, Rest, Gelber Sack – Entsorgung im Müllhaus - Sperrmüllentsorgung ist nicht möglich.

Für die Entsorgung von Grünabfällen steht ein Anhänger vor der Bahnlinie bereit.

Das Schneiden der Bepflanzung ist nicht gestattet. Jegliche Grabarbeiten oder bauliche Veränderungen des Stellplatzes wie z.B. Erdanker, Stromleitungen, Wasserleitungen, Halterungen für Sonnenschirme, Fundamente u.Ä. sind nicht gestattet. Feste Anbauten, Lauben, Schuppen, Sichtschutzmatten, Pavillonseitenwände u.Ä. sind nicht gestattet. Das Abgrenzen mit Schnüren, Ketten, o.Ä. ist nicht gestattet. Abwasser darf nicht im Boden versickern oder in die Straßenschächte eingeleitet werden. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet. Das Anbringen von Schilfmatten, Zäune oder Ähnlichem an Bepflanzungen oder Gebäuden des Campingplatzes ist nicht gestattet.

Die Verwendung von Gift zur Bekämpfung von Schädlingen ist strengstens untersagt.

Das Grillen am Stellplatz ist ausschließlich mit Gas- / Lotus- oder Elektrogrill gestattet.

Einweg- und Holzkohlegrills sind auf dem gesamten Gelände verboten.

In den Sanitäranlagen gilt absolutes Rauchverbot, Glasflaschen sind in den Gebäuden nicht gestattet, Kinder bis 6 Jahre nur in Begleitung Erwachsener.

Die Mitnahme von Gläsern und Glasflaschen auf die Spielplätze und an den Strand ist nicht gestattet.

Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur im durch Bojen markierten Bereich gestattet.

Die Steganlage darf nur für An- und Abfahrten genutzt werden (nicht zum Parken), das Baden am Steg ist verboten.

Die Lagerung von Booten, SUPs, Sonnenliegen oder Ähnlichem ist auf den Liegewiesen nicht gestattet.

Das Rauchen von Cannabis oder anderer Betäubungsmittel, sowie der Konsum anderer Drogen ist auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Für Dauercamper gelten Zusatzbedingungen.

Bei Zuwiderhandlung gegen angegebene Bestimmungen, AGBs, oder die Campingplatzordnung kann der Vermieter von seinem Recht der fristlosen Kündigung ohne Entschädigungsansprüche des Mieters Gebrauch machen.

Der Campinggast akzeptiert mit seiner Unterschrift die Zahlungsbedingungen und die AGBs für sich und begleitende Personen.


Buchung:


Grundlage für den Vertragsabschluss ist die Zahlungspflichtige Buchung des Gastes. Der Campingvertrag ist erst mit schriftlicher Vertragsbestätigung durch den Campingplatz für den angegebenen Zeitraum und für die angemeldeten Personen wirksam.

Kurzfristige Optionsreservierungen (Angebote), die am Anreisetag bis 12 Uhr nicht bestätigt wurden, werden automatisch storniert.

Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes oder bestimmten Bereichs besteht nicht. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Buchungen von allein reisenden Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden storniert. Ebenso werden Buchungen von Personen, welchen bereits ein Platzverbot erteilt wurde, storniert.

Buchungsbedingungen für Stellplätze:

100 % Anzahlung bei Buchungen bis 3 Übernachtungen, 100 % bei Buchungen kürzer 21 Tage vor Anreise, 50 % Anzahlung bei Buchungen länger 21 Tage vor Anreise, die Restzahlung ist 21 Tage vor Anreise fällig. Bei Abreise wird zu viel bezahlter Strom erstattet oder Strom nachberechnet. Die in der jeweiligen Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Der gebuchte Standplatz steht am Anreisetag ab 14:30 Uhr zur Verfügung. Für Standplätze, die am Anreisetag bis 18 Uhr nicht belegt werden und für die keine schriftliche Vereinbarung über eine spätere Belegung erfolgte, erlischt die Stellplatzbuchung. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt für diesen Fall vorbehalten. Gleiches gilt für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Ein Stellplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung der Rezeption zulässig. Der Stellplatz muss am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr geräumt sein. Für verspätete Abreise nach 11:00 Uhr wird eine Gebühr erhoben.

Buchungsbedingungen für Mietobjekte:

Für 1 oder 2 Nächte wird ein Kurzzeitaufschlag berechnet. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 100% fällig.

Die Mietunterkünfte stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt werden. Folgende Reinigungsarbeiten sind vom Gast zu erledigen: Kühlschrank und Mülleimer leeren, Müll entsorgen und besenrein hinterlassen. Kaffeemaschine, Wasserkocher und Sonnenschirm wieder abgeben. In der Mietunterkunft ist das Rauchen verboten. Haustiere sind nicht erlaubt.

Sämtliche Kosten der Überweisungen ( Bankgebühren ) für jegliche Zahlungen oder Erstattungen sind vom buchenden Gast zu tragen. Kosten die bei Auslandsüberweisungen uns belastet werden, werden ausnahmslos dem buchenden Gast in Rechnung gestellt.

 


Umbuchungen und Stornierungen:


Umbuchungen oder Vertragsänderungen sind ausschließlich nach schriftlicher Absprache und bis 21 Tage vor Anreise möglich.

Der Campingplatz ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen auch außerordentlich fristlos zu kündigen, insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, z.B. wenn Stellplätze oder Mietunterkünfte schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Der Campingplatz ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten schuldhaft gegen die Campingplatzordnung verstößt, Andere gefährdet, nachhaltige Störungen, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. Die mündliche Aufforderung zur Platzräumung seitens der Platzverwaltung ist ausreichend zur sofortigen Beendigung des Campingvertrages. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Bei vorzeitiger Abreise ist der Check-Out, sowie die Ausfahrt mit dem Fahrzeug nur zu Öffnungszeiten der Rezeption möglich.

Die Campingsaison kann durch den Vermieter verschoben oder verkürzt werden, wenn dies in Fällen der höheren Gewalt ( z.B. Unwetter, Überschwemmung, Pandemie ) oder durch Anordnung der zuständigen Behörden unerlässlich ist. Ein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz bestehen nicht, wenn auch durch äußerste Sorgfalt des Vermieters eine Saisonverschiebung oder Verkürzung nicht verhütet bzw. abgewendet werden konnte.

Der Mieter erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

 

Für den Fall eines Rücktritts vom Vertrag durch den Campinggast gelten folgende Gebühren:

Stornierung von Stellplätzen:

Bei Stornierung eines Stellplatzes bis 21 Tage vor Anreise wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € erstattet. Bei Stornierung kürzer 21 Tage vor Anreise erstatten wir lediglich die Kurtaxe und Stromgebühren. Bei vorzeitiger Abreise wird ausschließlich die Kurtaxe der verbleibenden Tage erstattet. Beim Check-Out wird die geleistete Stromvorauszahlung mit dem tatsächlichen Stromverbrauch verrechnet, Guthaben wird erstattet. Bei Abreise ohne Check-Out entfällt der Anspruch auf die Erstattung eines eventuellen Guthaben. Die Stornierung, Änderung oder Ergänzungen zu Ihrer Buchung hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Wir empfehlen eine Reiserücktritt-/ Regenversicherung.

Stornierung einer Mietunterkunft:

Bei Stornierung einer Mietunterkunft bis 21 Tage vor Anreise erstatten wir Ihre Zahlung abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €. Bei Stornierung kürzer 21 Tage, Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise erfolgt keine Erstattung. Der Rücktritt hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Wir empfehlen eine Reiserücktritt-/Regenversicherung.

 


Zahlung:


Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich ausschließlich aus den jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preislisten des Campingplatzes. Alle angegebenen Preise enthalten den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Erhöhung eines Mehrwertsteuersatzes, z.B. sollte steuerfreier Umsatz steuerpflichtig werden, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch Gebrauch. Die in der Preisliste angegebenen Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Wir behalten uns Änderungen der Preise und Leistungen vor. Ebenso behalten wir uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen. Eine vom Campingplatz anerkannte Rabattkarte muss bei Buchung ausgestellt sein und bei Anreise im Original vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabattes ist nicht möglich.

Bei Abreise wird zu viel bezahlter Strom erstattet oder Strom nachberechnet

Bei Gästen, die das Vor-/Nachsaisonangebot nutzen oder Gäste, die mehr als 4 Wochen einen Stellplatz gebucht haben, muss zu jedem Monatsende eine Zahlung der entsprechenden Stellplatzgebühren erfolgen.

 

 

Haftung:


Die vertragliche Haftung des Campingplatzes ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schäden, die vom Campingplatz dessen gesetzlicher Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Campingplatzes auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen, für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen, Geräte und Vorrichtungen entstehen. Ebenso besteht keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang der Nutzung des Camping- und Bootsplatzes entstehen. Bei Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingplatzverwaltung, diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu. Jeder Gast übernimmt die Haftung für die Nutzung der Animation, der Kinderbetreuung, des Spielplatzes und sämtlicher Sportplätze. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Beeinflussung durch Höhere Gewalt schließt die Haftung aus.

 

Datenschutz:


Der Gast ist damit einverstanden, dass seine bei uns im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Beide Vertragsparteien werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses, als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes beachten.

 

Gerichtsstand:


Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Campingplatz Willam.

 


Zusatzbedingungen für Saisoncamper ( Dauercamper )


Allgemeines


Die Zusatzbedingungen, AGBs und behördlichen Vorschriften sind Bestandteil der Buchung und werden vom Mieter anerkannt.

Der Saisongast hat die Möglichkeit gegen eine Gebühr von 200,- € zur Familie gehörende Personen über 14 Jahre für die gesamte Saison 2027 anzumelden. Eine Nachmeldung ist bis maximal 01.05.2027 möglich.

Die Campingplatzverwaltung ist berechtigt die Aufbaurichtung der Wohnwagen und Wohnmobile vorzugeben.   

Alle mit Gas betriebenen Geräte dürfen nur nach gesetzlich vorgeschriebener Prüfung und nur für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Ein aktuelles Prüfprotokoll muss vorgelegt werden.

Änderungen der Wohnwagen-Größe sind zwingend vorher mit der Rezeption abzusprechen. Der Fahrzeugschein muss vorgelegt werden.

Am Stellplatz ist das Parken ausschließlich mit einem PKW bis maximal VW-Bus-Größe gestattet. Der PKW muss auf dem eigenen Stellplatz geparkt werden.

Jeder Saisongast ist für die Sauberhaltung und Pflege z.B. Rasen mähen seines Platzes verantwortlich. Steinplatten und Gegenstände aller Art müssen vor Saisonschluss entfernt werden.

 

Zahlung und Stornierung


Zur Bestätigung Ihrer Buchung des Saisonstellplatzes ist eine Anzahlung in Höhe von 500 € innerhalb 10 Tage nach Erhalt des Buchungsangebotes notwendig.

Die Restzahlung der Campinggebühren sind bis zum 01.02.2026 ( Zahlungseingang ) fällig.

Bei verspäteter Zahlung werden 1% Verzugszinsen pro Monat  sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € fällig.

Der Stromverbrauch ist spätestens am 04.10.2026 ( Kassenschluss um 15 Uhr ) in bar oder mit Karte an der Rezeption zu bezahlen.

Die Willam CampCard ( Einfahrtskarte für die Schrankenanlage und Duschkarte ), die zu diesem Zeitpunkt nicht abgegeben wurden, werden gesperrt. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht mehr möglich.

Durch Beendigung des Vertrages oder vorzeitigem Abzug vom Stellplatz bestehen keine weiteren Ansprüche seitens des Mieters.

Durch den Verkauf des Wohnwagens innerhalb der laufenden Saison wird das Vertragsverhältnis beendet. Ein Wohnwagenwechsel ist hiervon ausgenommen. Die Übergabe des Platzes an den Käufer des Wohnwagens ist nicht möglich. Die bezahlten Saisongebühren werden in diesem Fall nicht, auch nicht teilweise, zurückerstattet. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

 


Mietdauer:


Das Mietverhältnis beginnt frühestens mit der Eröffnung des Campingplatzes der laufenden Saison und endet spätestens mit der Schließung des Campingplatzes der laufenden Saison.

 


Zweitwohnsitzsteuer, Tourismusgebühren, Kurabgabe:


Sofern die zuständige Gemeinde Zweitwohnsitzsteuer, Tourismusabgaben oder Kurabgaben erhebt, ist der Mieter zur Zahlung dieser Abgaben oder Gebühren verpflichtet und verantwortlich.

Sollte die zuständige Gemeinde den Einzug dieser Gebühren an den Vermieter übertragen, so ist die Zahlung dieser Gebühren und Abgaben an den Vermieter zu entrichten.

 


Frisch- bzw. Abwasseranschluss:


Frischwasser: Der Saisongast ist für den Anschluss zwischen Frischwasserentnahme und Wohnwagen verantwortlich. Die geltende Trinkwasserverordnung ist zwingend einzuhalten. Der Wasserschlauch muss überirdisch verlegt und die Dichtigkeit ständig geprüft werden. Bei Verlassen des Platzes ist der Frischwasseranschluss abzustellen. An Ihrem Frischwasserschlauch muss ein Rückflussverhinderer eingebaut sein. Ohne diesen ist der Anschluss an unsere Wasserversorgung nicht gestattet.

Der Abwasseranschluss ist nur für den Abfluss von Spül- und Waschwasser geeignet, keinesfalls für Fäkalien. Für den Anschluss von Ihrem Wohnwagen bis zum Anschluss am Abwasserschacht, ist der Stellplatzinhaber verantwortlich. Alle mit Wasser und Abwasser zusammenhängenden Arbeiten sind mit der Campingplatzleitung abzusprechen.

 


Elektroanschluss :


Der Elektroanschluss ist mit der Platznummer gekennzeichnet und nur diesen darf der jeweilige Stellplatzinhaber benutzen. Die Verwendung von Adaptern oder sonstigen Zwischensteckern ist nicht gestattet.

Der vorgeschriebene Kabeltyp für den Elektroanschluss des Wohnwagens ist eine Gummischlauchleitung der Querschnitt 3 x 2,5 qmm ( H07RN-F 3G2,5 qmm ). Das Laden von E-Autos ist nicht gestattet !




Willam CampCard ( Einfahrtskarte + Duschkarte )


Die Zufahrt erfolgt über eine Kennzeichenerkennung. Es ist ein Fahrzeug am Stellplatz gestattet. Allerdings können mehrere Kennzeichen angegeben werden. Lediglich die von Ihnen für die gesamte Saison angemeldeten Familienangehörigen dürfen mit den angegebenen Fahrzeugen einfahren. Alle weiteren Personen müssen sich und das Fahrzeug wie bisher vor Einfahrt an der Rezeption kostenpflichtig anmelden.

Die Willam CampCard wird für die Einfahrt für Motorräder verwendet oder für Fahrzeuge, bei denen eine Kennzeichenerkennung nicht möglich ist. Ebenso kann die Willam CampCard für die entsprechenden Duschanlagen genutzt werden. Hierfür kann ein Guthaben auf die Karte geladen werden.

 

 

Änderungen vorbehalten